Ludwig Weuthen

Rechtsanwalt in Viersen

Nachlassverwaltung

Rechtsanwalt Weuthen als Nachlasspfleger

Eine Nachlasspflegschaft wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn jemand verstorben ist und sich zunächst keine Erben melden, um die notwendigen Dinge zu regeln. Da wären etwa die Bestattungsanordnung, die Sicherung von Wertsachen, die Kündigung und die Räumung einer Mietwohnung, das Führen des Bankkontos, das Abmelden von Versicherungen, usw.

Der Nachlasspfleger erledigt dies und schafft Ordnung. Er erhält einen Gerichtsausweis, damit er handlungsfähig ist.

Falls nach Zahlung aller Nachlassverbindlichkeiten noch Gelder vorhanden sind, startet der Nachlasspfleger die Suche nach den Erben. Das kann aufwändig sein, bundesweite Ermittlungen erforderlich machen, auch schon mal ins Ausland führen.

Sind die Erben gefunden, ist deren Rechtsposition durch standesamtliche Urkunden zu belegen und es wird beim Nachlassgericht Antrag auf Erteilung eines Erbscheines gestellt.

Der Nachlasspfleger hat dann Rechenschaft über seine Tätigkeit abzugeben und übergibt abschließend den Nachlass an die Erben.