Ludwig Weuthen

Rechtsanwalt in Viersen

Erbauseinandersetzungen

Rechtsanwalt Weuthen hilft Erbengemeinschaften bei der Abwicklung des Nachlasses

Stehen in einer Nachlasssache die Erben fest, erteilt das Amtsgericht einen Erbschein, auf dem die Erben und ihre Erbquoten aufgeführt sind. Nun liegt es in der Verantwortung der Erben, den Nachlass zu verwalten und unter sich aufzuteilen.

Das ist manchmal gar nicht so einfach:

▪ Was ist, wenn die Erben sich untereinander nicht kennen oder nicht trauen?
▪ Ist der Nachlass unübersichtlich?
▪ Muss noch eine Immobilie verkauft werden?
▪ Wie verteilt man den Schmuck unter den Erben, ohne dass Streit aufkommt?
▪ Wer erhält Bankvollmacht über die Nachlasskonten?
▪ Ist sichergestellt, dass alle Erben in die Bankdinge einbezogen sind oder kann da etwas schief laufen?
▪ Sind noch Einkommensteuererklärungen für den/die Verstorbene(n) abzugeben?
▪ Und was ist mit den Erbschaftsteuererklärungen?
▪ Wer tätigt abschließend die Überweisungen an die Erben, damit jeder erhält, was ihm zusteht?
▪ Und wer verwahrt jahrelang sämtliche Unterlagen, falls noch einmal etwas nachkommt?

Die Kanzlei Weuthen hat das "Know How" auch für Erbauseinandersetzungen in schwierigen Fällen.